
Manche TV-Sender sind darauf angewiesen, ihr Programm verschlüsselt auszustrahlen. Entweder weil sie die Ausstrahlungsrechte an bestimmten Programmteilen nur für eine eingeschränkte Region besitzen, wie zum Beispiel der Österreichische Rundfunk; Oder aus finanziellen Gründen, weil sich diese Sender über die Pay-TV-Gebühren finanzieren. Die Verschlüsselung wird erreicht durch den Einsatz eines sogenannten Conditional Access Systems, kurz CAS genannt. Um nun den Einsatz dieser Verschlüsselungssysteme geräteunabhängig und bequem für den Zuschauer zu ermöglichen, verabschiedete das DVB-Konsortium 1995 die Common Interface Spezifikation. Das CI-Modul war geboren! Damit wurde es möglich, standardisierte Digitalempfänger mit einer Universal-Nachrüst-Schnittstelle zu bauen, ohne dass das Verschlüsselungssystem fest im Gerät integriert werden musste. Einfach das benötigte CI-Modul samt Smartcard in das Empfangsgerät einstecken und fertig! Auch der Einsatz zweier verschiedener Smartcards sogar mit verschiedenen Verschlüsselungsverfahren in nur einem CI-Modul ist so möglich. Sehr bequem und einfach für den Benutzer. Doch bereits von Anfang an gab es einige Hersteller von Verschlüsselungssystemen, Kabelnetzbetreiber und Pay-TV-Veranstalter, die die Universalschnittstelle CI ganz und gar nicht unterstützen wollten. Denn durch das universelle Common Interface war es nicht mehr möglich, den Zuschauer ausschließlich an das eigene proprietäre System und die eigenen Receiver zu binden. So <b>...</b>
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