
www.wbs-law.de Facebook versucht mal wieder seine Datenschutzrichtlinien zu ändern. Um den Vorwurf des fehlenden Mitbestimmungsrechts der Facebook Community zu entkräften, wurden die Änderungen auf der „Facebook Site Governance" vorgestellt und zur Abstimmung freigegeben. Bis zum 18.05. haben die Nutzer Zeit, die neuen Richtlinien zu kommentieren. Was bringen die Änderungen? Wer sich durch die Facebook Datenschutzbestimmungen kämpfen will, braucht ein wenig Ausdauer. Der Text ist ganze 14 Druckseiten lang. Doch ein genauerer Blick auf die neuen Regelungen lohnt sich. Öffentliche Informationen Facebook behandelt nunmehr einige Informationen als öffentlich, ohne dass der Nutzer dies gesondert bestimmen muss. So heißt es unter „Daten, die wir über dich erhalten": „Deinen Namen, deine Profilbilder, deine Titelbilder, dein Geschlecht, deinen Nutzernamen, deine Netzwerke und deine Nutzerkennnummer behandeln wir ebenso wie Informationen, die du auf eigenen Wunsch öffentlich zugänglich machst." Im Klartext bedeutet dies, dass unabhängig von den Privatsphäreeinstellungen andere Nutzer die angegebenen Informationen sehen können. Öffentliche Postings Facebook weist darauf hin, dass einige Meldungsarten immer öffentlich sind: „Im Allgemeinen solltest du annehmen, dass Informationen öffentlich zugänglich sind, wenn du kein Teilen-Symbol siehst." Wichtig zu wissen. Löschen von Informationen Löschen heißt bei Facebook nicht unbedingt, dass die Information tatsächlich nicht mehr abrufbar <b>...</b>
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