Gegendarstellung zur Entfernung "Die Wahrheit über HD+"


Die Entfernung des Videos "Die Wahrheit über HD+" auf Veranlassung der HDPlus GmbH war unberechtigt. Bei dem Beitrag handelt es sich um einen von der grundgesetzlichen Meinungsäußerungsfreiheit gedeckten rechtmäßigen Beitrag. Eine Entfernung des Beitrags ist aus folgenden Gründen nicht veranlaßt: Der (journalistische) Beitrag enthält ausschließlich wahre Tatsachenbehauptungen. Nicht jede Äußerung stellt eine rechtswidrige Störung eines Unternehmens dar. Im Rahmen einer wahren, von der Meinungsäußerungsfreiheit gedeckten Berichterstattung muß ein Unternehmen die Verwendung von Firmennamen und Logo im Rahmen einer Berichterstattung hinnehmen. Die bloße Nennung und Zitierung des Firmennamens und Logos im Rahmen eines kritischen Beitrags für die Öffentlichkeit stellt daher keine Urheberrechtsverletzung dar. Im Rahmen einer für Verbraucherschutz und Demokratie wichtigen und daher legitimen Berichterstattung ist eine wahrheitsgemäße Darstellung eines Unternehmens und dessen Auftreten im Markt durch einen Videobeitrag immer zulässig. Da mit dem Beitrag kein rechtswidriger Eingriff in die Rechte der HDPlus GmbH vorliegt, war die Entfernung des Beitrags nicht rechtmäßig, das Video muß also wieder auf der youTube Plattform verfügbar gemacht werden. Sollte die HDPlus GmbH weiterhin unrechtmäßigerweise und fälschlich eine Urheberrechtsverletzung in dem Beitrag sehen, behält sich der Urheber des Video-Beitrages dagegen rechtliche Schritte zum Beispiel wg. unberechtigter <b>...</b>


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Die Wahrheit über HD+


Sicherheitskopie. Mehr Infos: www.spiegel.de stadt-bremerhaven.de xxhdplusxx.wordpress.com


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CI-Plus -- Das trojanische Pferd im Wohnzimmer


Manche TV-Sender sind darauf angewiesen, ihr Programm verschlüsselt auszustrahlen. Entweder weil sie die Ausstrahlungsrechte an bestimmten Programmteilen nur für eine eingeschränkte Region besitzen, wie zum Beispiel der Österreichische Rundfunk; Oder aus finanziellen Gründen, weil sich diese Sender über die Pay-TV-Gebühren finanzieren. Die Verschlüsselung wird erreicht durch den Einsatz eines sogenannten Conditional Access Systems, kurz CAS genannt. Um nun den Einsatz dieser Verschlüsselungssysteme geräteunabhängig und bequem für den Zuschauer zu ermöglichen, verabschiedete das DVB-Konsortium 1995 die Common Interface Spezifikation. Das CI-Modul war geboren! Damit wurde es möglich, standardisierte Digitalempfänger mit einer Universal-Nachrüst-Schnittstelle zu bauen, ohne dass das Verschlüsselungssystem fest im Gerät integriert werden musste. Einfach das benötigte CI-Modul samt Smartcard in das Empfangsgerät einstecken und fertig! Auch der Einsatz zweier verschiedener Smartcards sogar mit verschiedenen Verschlüsselungsverfahren in nur einem CI-Modul ist so möglich. Sehr bequem und einfach für den Benutzer. Doch bereits von Anfang an gab es einige Hersteller von Verschlüsselungssystemen, Kabelnetzbetreiber und Pay-TV-Veranstalter, die die Universalschnittstelle CI ganz und gar nicht unterstützen wollten. Denn durch das universelle Common Interface war es nicht mehr möglich, den Zuschauer ausschließlich an das eigene proprietäre System und die eigenen Receiver zu binden. So <b>...</b>


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Die Wahrheit über HD+ | Stop CI+ and HD+


Kritik an HD+ Die HD Plus GmbH erhielt von der Computerzeitschrift Chip die Negativauszeichnung „Bremse des Jahres 2010". Ein kritisch über die Kundenseite von HD+ und CI+ berichtendes, professionell gemachtes Video wurde durch die HD-Plus GmbH auf YouTube aufgrund einer nicht näher genannten Urheberrechtsverletzung gelöscht. Der genaue Urheber des Videos ist nicht bekannt, aber nach der Löschung des Videos wurden von anderen YouTube-Usern Kopien des Videos als Gegenreaktion erneut hochgeladen, und es wurde eine Gegendarstellung des Videoerstellers veröffentlicht. Im Dezember 2010 teilte RTL-Chefin Anke Schäferkordt mit, dass das normale SD-Fernsehen der RTL-Gruppe mit den gleichen Restriktionen wie HD+ eingeschränkt werden soll. Somit könnten Zuschauer z. B. die Werbung bei aufgenommenen Sendungen und Filmen nicht mehr überspringen. Die Kritikpunkte im Einzelnen sind: • Kunden werden noch enger an einen Pay-TV-Anbieter gebunden, da es nicht möglich ist, unterschiedliche Verschlüsselungen anzuwenden (Twin- oder Multi-CAM). Damit ein Kunde zB abwechselnd Arena und Sky oder ORF, SF und SkyAT empfangen kann, müsste er jedes Mal das CAM wechseln. • Die Nutzung von DVB-Receivern wird gegenüber dem heutigen CI-1.0-Standard erheblich eingeschränkt (so) • Ob die riesige installierte Basis von Geräten mit dem weltweit verbreiteten DVB-CI-Slot sich auf CI-Plus umrüsten lässt, ist unklar. • Aufgrund der hohen Hardwareanforderungen und Lizenzkosten soll ein CI+ CAM bis zu 150 Euro <b>...</b>


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ProSieben Trailer "HD Plus" :Amok.mov


Ab dem 30. Januar 2010 senden ProSieben, Sat.1 & Kabel 1 Formate in HD aus (via Satellit auf Astra HDplus). © 2009 ProSieben


prosieben Sat.1 kabel HD TV Satellit Astra hdplus Amok No